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BSG, 30.09.2014 - B 8 SO 29/14 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main - S 27 SO 57/11
- LSG Hessen, 19.02.2014 - L 4 SO 262/13
- BSG, 30.09.2014 - B 8 SO 29/14 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.01.2004 - 5 C 2.03
Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe -, …
Auszug aus BSG, 30.09.2014 - B 8 SO 29/14 B
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur Vorgängernorm des § 15 Bundessozialhilfegesetz entschieden, dass die Pflicht zur Übernahme von Kosten für eine außerhalb der typischen Aufgabenstellung und Zweckrichtung eines Krankenhauses liegende Aufgabe grundsätzlich unabhängig von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des Krankenhauses (oder dessen Trägers) wegen fehlender Refinanzierbarkeit unzumutbar sei (vgl BVerwGE 120, 111, 115 f). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 30.09.2014 - B 8 SO 29/14 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt ( BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).